Energieausweis
Mieter und Käufer einer Immobilie können die Vorlage eines Energieausweises bei Neuvermietung oder Kauf verlangen.
Die Energieeinsparverordnung regelt, ob ein einfacher Verbrauchsausweis, basierend auf Verbrauchsdaten dreier zusammenhängender Jahre, oder ein aufwändigerer Bedarfsausweis, der eine Nachrechnung des Gebäudes erfordert, benötigt wird.
Wir beraten Sie hierbei gerne und erstellen sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise.