Ihre Immobilie wurde bereits vor dem 01.01.1980 fertig gestellt?
Dann nutzen Sie die Chance der Landesförderung in Fragen der Energieberatung.
Seit dem 01. März 2011 ist für die Bewilligung von Fördermitteln durch die KfW eine vorherige Bestätigung durch einen unabhängigen Energieberater erforderlich.
Mieter und Käufer einer Immobilie können die Vorlage eines Energieausweises bei Neuvermietung oder Kauf verlangen.
Wir beraten Sie hierbei gerne und erstellen sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise.